Rechtsgebiete des Mietrechtes, Immobilienrechtes und Wohnungseigentumsrechtes werden in unserer Kanzlei durch Herrn Rechtsanwalt Alexander Fernschild und Frau Rechtsanwältin Christine Pickel bearbeitet.

Wir unterstützen Vermieter und Mieter von Wohnungen und auch Gewerberäumen bei der Gestaltung und Durchsetzung ihrer Interessen außergerichtlich und im gerichtlichen Verfahren. Dies betrifft die Bearbeitung, Prüfung und Durchsetzung von Mietverträgen, von Mietforderungen, Betriebskostenabrechnungen und Mieterhöhungen. Ferner werden die Rechte aus Mängeln des Mietobjektes durchgesetzt und die Prüfung von Nebenkostenabrechnungen durchgeführt. Alle rechtlichen Probleme mit der Beendigung des Mietverhältnisses durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung und der Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses mit der Herausgabe, den Schönheitsreparaturen und der Sicherheitsleistung (Kaution) werden betreut.

Ihren notariell zu beurkundenden Kaufvertrag prüfen wir ebenfalls in Hinsicht auf einseitige benachteiligende und unwirtschaftliche Regelungen.

Im Wohnungseigentumsrecht unterstützen wir Sie bei der Gestaltung und Durchsetzung Ihrer Rechte. Dies betrifft den Kaufvertrag, die Teilungserklärung, die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, die Sondernutzungsrechte, die Rechte und Pflichten sowie die Haftung der Wohnungseigentümer und des WEG-Verwalters. Außerdem beraten und begleiten wir Sie bei der Beschlussfassung bzw. der Anfechtung von Beschlüssen der WEG-Versammlung.