Seit dem 01.07.2006 gibt es keine gesetzliche Regelung mehr über die Anwaltsvergütung für die außergerichtliche Beratung, die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator. In diesen Fällen soll eine Gebührenvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant getroffen werden. Der Deutsche Anwaltverein hat verschiedene Muster für eine solche Gebührenvereinbarung entwickelt.

Wird keine vertragliche Vereinbarung getroffen, erhält der Rechtsanwalt die übliche und angemessene Vergütung, wobei von einer Höchstbegrenzung gegenüber einem Verbraucher für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils in Höhe von 250,00 EUR und für das Erstberatungsgespräch in Höhe von 190,00 EUR auszugehen ist.