Gegebenenfalls besteht bei geringem Einkommen die Möglichkeit, staatliche Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe für die Beauftragung eines Rechtsanwalts in außergerichtlicher oder gerichtlicher Angelegenheit in Anspruch zu nehmen.
Einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe stellt nach Angabe der Einkommens- und Vermögensverhältnisse das für Sie zuständige Amtsgericht aus. Der Berechtigungsschein für Beratungshilfe sollte beim Rechtsanwaltstermin bereits vorgelegt werden. Dabei ist weiterhin durch den Mandanten ein Eigenanteil in Höhe von 15€ zu zahlen.